In einer digitalen Welt müssen sich Verbraucher zunehmend in allen Lebensbereichen mit dem digitalen Nachlass beschäftigen. Der digitale Nachlass beinhaltet u.a. Vertragsbeziehungen beispielsweise zu E-Mail-Providern oder zu Betreibern sozialer Netzwerke. Ebenso Eigentumsrechte an Hardware, Nutzungsrechte an Software, Urheberrechte an hinterlegten Bildern, Forenbeiträge oder Blogs.
Ihre digitale Vorsorge: Planen Sie ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten: 15 Minuten
Die wenigsten haben ihren digitalen Nachlass geregelt. Für die Erben beginnt oft eine Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen.
- Legen Sie fest, wer sich kümmern soll
Wenn Sie sich nicht mehr um ihr digitales Erbe kümmern können: Regeln Sie vorher, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. Und bestimmen Sie, was mit Ihren Konten und Daten passieren soll.
- Bestimmen Sie eine Vertrauensperson
Halten Sie schriftlich in einer Vollmacht fest, wen Sie mit allen Aufgaben „Digitaler Nachlass“ betrauen.
- Notieren Sie all Ihre Internet-Nutzerkonten
Erstellen Sie eine Übersicht aller Internet Nutzerkonten für Ihre Vertrauensperson. Unsere Vorlage Liste Internet-Nutzerkonten hilft.
Bei Facebook, Google+, Twitter oder andere Social-Media-Netzwerk Konten muss entschieden werden, ob diese gesperrt, gelöscht oder aber – wenn möglich – Gedenkseiten eingerichtet werden sollen.
Digitaler Nachlass: Nutzerkonten im Internet
Viele Personen sterben, ohne klare Anweisungen bezüglich der Verwaltung ihrer Onlinekonten zu hinterlassen. Fertigen Sie eine Übersicht aller Konten mit Benutzernamen und Kennworten an und hinterlegen Sie mit unserer Vorlage „Nutzerkonten im Internet“ Ihre Passwörter und Anmeldedaten für Ihre Hinterbliebenen.
Eine Vorlage für eine Liste „Nutzerkonten im Internet“ stellen wir Ihnen bereit. Hinterlegen Sie Ihre Daten und bewahren Sie die Liste an einem sicheren Ort auf.
1. Facebook/Instagram-Gedenkseite
Stirbt ein Familienmitglied oder ein Freund, liegt es nahe das Facebook-Konto löschen zu lassen. Sind dabei die Zugangsdaten nicht zu ermitteln, kann der Facebook-Support kontaktiert werden und das Profil wird dann in einen „Gedenkzustand“ versetzt. Es ist so nur noch für Freunde des Verstorbenen zu sehen. Gedenken und Kondolenzen können z.B. auf der Pinnwand hinterlassen werden. Alternativ kann das Profil auch vollständig gelöscht werden.
Digitaler Nachlass: Instagram-Gedenkseite
Instagram gehört zu Facebook. Und es gilt das gleiche wie bei der Facebook-Gedenkseite. Das Konto kann auf Antrag also in den Gedenkzustand versetzt werden. Legitimierte Familienangehörige können die Löschung des Accounts im Todesfall beantragen.
BGH Urteil zu Facebook
Der Bundesgerichtshof urteilte bereits im Juli 2018: Der Vertrag mit einem sozialen Netzwerk wie Facebook ist vererbbar. Und Erben muss Zugang zum Benutzerkonto eines Verstorbenen eingeräumt werden. Facebook überreichte daraufhin einen USB-Stick mit einem 14.000-seitigen PDF-Dokument desNutzerkontos. Die Eltern waren damit nicht zufrieden.
Der Bundesgerichtshof gab in einem neuen Beschluss den Eltern nun Recht. Das PDF-Dokument ist nicht ausreichend. Und Facebook müsse den Eltern einen direkten Zugriff auf das Konto der Tochter einräumen.
Den ausführlichen Artikel und weitere Hintergründe finden Sie auf www.tagesschau.de
2. Google-Dienst
Der Kontoinaktivität-Manager: Pläne für Ihr Konto machen
Über den Kontoinaktivität-Manager kann bei Google mitgeteilt werden, wer Zugriff auf die Daten hat und ob das Konto gelöscht werden soll. Richten Sie den Kontoinaktivität-Manager also für Ihr Konto zu Lebzeiten ein.
Zugriff auf das Google-Konto eines verstorbenen Nutzers anfordern
Google stellt fest, dass viele Personen sterben, ohne klare Anweisungen bezüglich der Verwaltung ihrer Onlinekonten zu hinterlassen. Google kann das Konto eines verstorbenen Nutzers in einigen Fällen in Abstimmung mit nahen Familienangehörigen und -vertretern auflösen.
Unter bestimmten Umständen kann Google auch Zugriff auf Inhalte im Konto eines verstorbenen Nutzers gewähren. In sämtlichen Fällen ist die hauptsächliche Verantwortung jedoch, die Daten der Nutzer zu schützen und vertraulich zu behandeln. Aus diesem Grund stellt Google keine Passwörter oder Anmeldedaten zur Verfügung. Die Entscheidung darüber, ob einer Anfrage bezüglich eines verstorbenen Nutzers stattgegeben wird, erfolgt nur nach einer sorgfältigen Prüfung.
3. Pinterest
Konto eines verstorbenen Nutzers deaktivieren:
Pinterest kann das Konto eines verstorbenen Familienmitglieds deaktivieren. Dazu muss man sich mit Pinterest in Verbindung setzen. Sobald das Konto deaktiviert ist, kann nicht mehr darauf zugegriffen werden.
Pinterest gibt keine personenbezogenen Daten oder Anmeldedaten heraus.
4. Twitter-Gedenkseite
Twitter schreibt auf der Hilfe-Seite „… das Teilen von Bildern oder Videos einer verstorbenen Person kann deren Familie stark belasten und sich auch negativ auf das Wohlbefinden anderer Nutzer auswirken, die diesen Inhalt sehen. Aus Respekt vor Verstorbenen und jenen, die von ihrem Tod betroffen sind, und um die Auswirkungen unbeabsichtigter Belastungen zu verringern, bitten wir dich unter Umständen, Bilder und Videos zu entfernen, die den Tod einer identifizierbaren Person zeigen...“
Für einen Antrag auf Deaktivierung des Twitter-Accounts einer verstorbenen Person können unmittelbare Familienangehörige und entsprechend den Nachlassbestimmungen bevollmächtigte Personen unser Datenschutzformular nutzen.
5. Xing
Solltest Du das Profil eines Verstorbenen finden, nimm bitte Kontakt mit uns auf. Wir möchten Dir in dieser Situation schnellstmöglich behilflich sein.
Xing bietet die Möglichkeit den Tod eines Xing-Mitglieds zu melden. Dazu muss mit Xing Kontakt aufgenommen werden. Der Account kann inaktiv gestellt werden. Für andere Mitglieder ist er somit unsichtbar. Gelöscht werden die Daten dann nach mehreren Monaten.
Zur Beendigung etwaiger Vertragsangelegenheiten (Premium-Mitgliedschaft) sind weitere Angaben ggf. notwendig. Kopien der Sterbeurkunde oder ähnliche Nachweise des Todes müssen zur Verfügung gestellt werden. Das Profil wird dann gelöscht.
Xing-Mitglied als Verstorben melden
6. WhatsApp, Snapchat
Es gibt auch Dienste wie WhatsApp oder Snapchat, die keine Angaben machen, wie Angehörige von Verstorbenen im Todesfall deren Accounts löschen lassen können. Für Angehörigen ist es besonders wichtig, LogIns beispielsweise zum Handy oder zu den Nutzerkonten zu kennen. Dann können im jeweiligen Konto Accounts auch gelöscht werden.
Verbraucherzentrale NRW
Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?
Vorbeugen mit einer Vollmacht: Sie regelt was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Tod Ihre Online-Accounts nicht mehr verwalten können.
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen sehr guten und übersichtlichen Artikel zum Thema unter folgender Adresse erstellt:
Verbraucherzentrale NRW: Digitaler Nachlass
Das Nachlass-Set der Stiftung Warentest
Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung
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Stiftung Warentest: Digitaler Nachlass
Digitaler Nachlass: Weitere Links
Bundesregierung: Digitaler Nachlass rechtzeitig regeln
Bundesregierung: Digitaler Nachlass
Englischsprachiges Portal zur automatisierten Löschung von Nutzerkonten
www.justdelete.me
Häufige Fragen
Im Netz bleiben viele Daten zurück, wenn jemand stirbt. E-Mails, Soziale Netzwerke, Foren-Beiträge, Messaging-Diensten, Foto-Austausch, Smart-Home Anwendungen oder sonstige Cloud-Dienste. All das ist unser digitales Erbe und unser digitaler Nachlass.
Alle übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod beim jeweiligen Anbieter.
Bestimmen Sie eine Person des Vertrauens. Legen sie eine Liste mit allen Konten einschließlich der Passwörter an. Und erstellen Sie eine Vollmacht.
Am besten in einem Testament. Mit allen Zugangsdaten und allen Nutzerkonten. Und mit Namen der Personen, die Einblick in die Daten erhalten sollen.